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Das Vermieten einer möblierten Immobilie

Es gab nie einen besseren Zeitpunkt, um in Immobilien zu investieren. Der Immobilienmarkt konnte im letzten Jahrzehnt einen unglaublichen Zuwachs verzeichnen. Immer mehr Personen entscheiden sich, eine Immobilie als Investment zu kaufen und diese zu vermieten. Oft geht es nicht darum, einen Überschuss an Mieteinnahmen zu haben. Es geht darum, später mal mietfrei zu wohnen oder die Wohnung zu verkaufen.

Ist die Wohnung gekauft, so stellen sich Eigentümer oft als nächstes die Frage, wer der neue Mieter wird. Soll es jemand aus dem Bekanntenkreis sein oder jemand fremdes? Was ist, wenn der Mieter nicht mehr zahlt oder sich des öfteren inakzeptabel verhält?
Für diese Fragen gibt es eine Lösung: Vermietung mit Möbeln.

Warum eine möblierte Immobilie Sinn macht?

Das Vermieten von möblierten Wohnungen bringt viele Vorteile mit sich. Allerdings sollte man alle Aspekte in Betracht ziehen. Es verändern sich nämlich einige rechtliche und vertragliche Einzelheiten. Diese können für den Vermieter von Vorteil aber auch von Nachteil sein.

Mietpreisbremse: Immobilien, die möbliert vermietet werden haben keine Mietpreisbremse. Das bedeutet also, dass der Mietpreis auch deutlich vom Mietspiegel abweichen kann.

Keine Ansetzbarkeit der Gegenstände: Die Möbel und Gegenstände in der Immobilie können nicht angesetzt bzw. umgerechnet werden. Das ist auch der Grund, warum über dem Mietspiegel vermietet werden kann.

Kündigungsfrist: Die Regelung bei der Kündigungsfrist ändert sich. Es herrscht eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Hierbei ist jedoch etwas zu beachten: Die Kündigungsfrist beträgt für beide Seiten zwei Wochen. Das bedeutet, dann man als Vermieter damit rechnen kann, dass der Mieter kurzfristig kündigt. In diesem Fall sollte man schnell nach neuen Interessenten suchen.

Unzumutbare Härte fällt weg: Dieser Punkt sollte nicht vergessen werden. Jegliche Fälle der “unzumutbaren Härte” können nicht als Schutz vom Mieter verwendet werden. Der Vermieter kann dem Mieter mit einer Frist von zwei Wochen kündigen und der Mieter hat keine Möglichkeit hiergegen vorzugehen.

Voraussetzungen:

Es herrschen bestimmte Voraussetzungen, denn es müssen 3-4 nachfolgend aufgelisteten Gegenstände in der Immobilie vorhanden sein, damit es als möblierte Immobilie zählt.

  • Schlafgelegenheit
  • Sitzgelegenheiten
  • Stauraum
  • Beleuchtung
  • Kochen
  • Sichtschutz
  • Bettwäsche
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